Übersetzungsbüro für
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Allgemeine Auftragsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1)Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber , soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrages

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträger, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug zu überlassen.

(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.

4. Mängelbeseitigung

(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

5. Haftung

(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Der Übersetzer haftet nicht für Übersetzungsfehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen oder Unterlagen bzw. auf fehlerhaften oder (teilweise) unleserlichen Quelltexten beruhen.

(3) Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem Übersetzer keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe durch den Übersetzer, so trägt der Kunde jeden im Druck durch etwaige fehlerhafte Übersetzung entstandenen Mangel.

(4) Eine Haftung des Übersetzers für den Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen, soweit der Übersetzer den Verlust nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

6. Viren

(1) Der Übersetzer haftet nicht für unverschuldete Schäden, die durch Viren entstehen.

7. Berufsgeheimnis

(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

8. Vergütung

(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist beträgt eine Woche pro 1.000 Zeilen.

(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis - gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Die gelieferte Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.

(2) Der Übersetzer behält sich sein Urheberrecht vor.

10. Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.

11. Gerichtsstand

1) Gerichtsstand für sämtliche aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzer und dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Tübingen, Bundesrepublik Deutschland.

 

Impressum

Firmenanschrift und Geschäftsführung

Conrad Heckmann
Mauerstraße 8
72070 Tübingen
Tel. 07071/793932
Fax 07071/43640


Technische Umsetzung und Gestaltung

Karin Maier
Training & Consulting
www.karinmaier.de

Datenschutz

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