1. Geltungsbereich
(1)Diese Auftragsbedingungen gelten für
Verträge zwischen dem Übersetzer und dem Auftraggeber
, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart
oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich,
wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrages
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig
ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht
des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer
rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der
Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträger,
Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form
der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für
den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Korrekturabzug zu überlassen.
(2) Information und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber
unaufgefordert und rechtzeitig dem Übersetzer zur Verfügung
zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen,
Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
4. Mängelbeseitigung
(1) Der Übersetzer behält sich das
Recht auf Mängelbeseitigung vor.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen
in der Übersetzung enthaltenen Mängeln. Der Anspruch
auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels geltend gemacht werden. Im Falle des Fehlschlagens
der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere
Vereinbarung getroffen wurde.
5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit
tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Der Übersetzer haftet nicht für
Übersetzungsfehler, die auf unrichtigen, unvollständigen
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen
oder Unterlagen bzw. auf fehlerhaften oder (teilweise) unleserlichen
Quelltexten beruhen.
(3) Gibt der Kunde nicht an, dass die Übersetzung
zum Druck vorgesehen ist oder lässt er dem Übersetzer
keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe durch
den Übersetzer, so trägt der Kunde jeden im Druck
durch etwaige fehlerhafte Übersetzung entstandenen Mangel.
(4) Eine Haftung des Übersetzers für
den Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien
ist ausgeschlossen, soweit der Übersetzer den Verlust
nicht zu vertreten hat. Der Auftraggeber hat für eine
ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
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6. Viren
(1) Der Übersetzer haftet nicht für
unverschuldete Schäden, die durch Viren entstehen.
7. Berufsgeheimnis
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich,
Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm
in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber
bekannt werden.
8. Vergütung
(1) Die Vergütung ist sofort nach Abnahme
der geleisteten Übersetzung fällig. Die Abnahmefrist
beträgt eine Woche pro 1.000 Zeilen.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten
Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei Verträgen
mit privaten Auftraggebern ist die Mehrwertsteuer im Endpreis
- gesondert aufgeführt - enthalten. In allen anderen
Fällen wird sie, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich
berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen
den Vorschuss verlangen, der für die Durchführung
der Übersetzung objektiv notwendig ist. In begründeten
Fällen kann er die Übergabe seiner Arbeit von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart,
so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche
Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im
Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die gelieferte Übersetzung bleibt bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
(2) Der Übersetzer behält sich sein
Urheberrecht vor.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen
wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt.
11. Gerichtsstand
1) Gerichtsstand für sämtliche aus
dem Rechtsverhältnis zwischen dem Übersetzer und
dem Kunden entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Tübingen,
Bundesrepublik Deutschland.
Conrad Heckmann
Mauerstraße 8
72070 Tübingen
Tel. 07071/793932
Fax 07071/43640
Karin Maier
Training & Consulting
www.karinmaier.de
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